Voraussetzung für die nachfolgend zu erläuternden Verteidigungsmittel ist die aussergerichtliche oder prozessuale Geltendmachung der Organhaftung gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern des Verwaltungsrates.
Informationen zur Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation
Voraussetzung für die nachfolgend zu erläuternden Verteidigungsmittel ist die aussergerichtliche oder prozessuale Geltendmachung der Organhaftung gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern des Verwaltungsrates.